Um eine Buchpatenschaft bei der Hörbücherei des BSVÖ zu übernehmen, müssen folgende Punkte beachtet werden:
-
Buchpate kann jeder werden, der die Hörbücherei bei der Hörbuchproduktion von Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen unterstützen möchte.
-
Buchpatenschaften können für die in der Vorschlagsliste genannten Titel übernommen werden.
-
Die Liste der Titelvorschläge wird halbjährlich aktualisiert.
-
Es ist möglich, beliebig viele Buchpatenschaften zu übernehmen.
-
Der Mindestbetrag für eine Buchpatenschaft ist 100 €.
-
Exklusive Patenschaften, dass heißt die gesamte Kostenübernahme für die Produktion von Titeln aus der Vorschlagsliste, sind möglich.
-
Für jeden Titel können bis zur Erreichung des Produktionswertes (Pauschalbetrag) beliebig viele Patenschaften von beliebig vielen Paten übernommen werden.
-
Nach Fertigstellung des Titels wird dieser in der Liste "Realisierte Buchpatenschaften" unter namentlicher Nennung der Spender aufgeführt und im Hörbuch namentlich genannt.
-
Wünscht der Spender keine namentliche Nennung im Internet und/oder im Hörbuch selbst, so muss er dies bei Übernahme der Patenschaft angeben.
-
Nach Fertigstellung des Titels erhält der Spender automatisch eine Information.
Falls Sie Interesse an einer Buchpatenschaft haben, kontaktieren Sie die Leitung der Hörbücherei.