Registrierung für die Hörbücherei
Um bei der Hörbücherei Bücher entlehnen zu können, müssen Sie bestätigen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten haben, ein herkömmlich gedrucktes Buch zu lesen. Diese Bestätigung besteht aus einem aktuellen ärztlichen Attest oder erfolgt durch eine befugte Person die dies bestätigen kann (z. B. Heimleitung, Hausarzt, Physiologe, Psychologe und dgl.).
Sollten Sie Mitglied des BSVÖ, der HG oder ÖMS Gesellschaft sein, genügt die Bestätigung des Vereins bzw. einer seiner Landesorganisationen
Registrierung für die Hörbücherei
Sobald die Anmeldung bei uns einlangt, werden wir Sie für den Service der Hörbücherei registrieren und Ihnen ein Informationsschreiben, die aktuelle Neuerscheinungsliste und eine Bestellkarte übermitteln.