Information über die Benutzerordnung der Hörbücherei

Hier die Benutzerordnung der Hörbücherei des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (Stand 25. Oktober 2017)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Benutzungsordnung gilt für die Hörbücherei des BSVÖ, Hietzinger Kai 85, A-1130 Wien,  Homepage: http://www.hoerbuecherei.at, (im Folgenden „Bibliothek“).

§ 2 Benutzungsberechtigte

(1) Zur Benutzung der Bibliothek sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt.


(2) Die Nutzung ist aus urheberrechtlichen Gründen nur jenen Personen gestattet, deren Zu-gang zu Literatur gemäß § 42d Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufgrund ihrer Einschränkung nicht möglich oder erheblich erschwert ist. Darunter fallen insbesondere Personen, die in ihrer Lesefähigkeit aufgrund von Behinderung oder Krankheit eingeschränkt sind, wie z. B. blinde und sehbehinderte Personen sowie Personen mit Lesebehinderungen (z. B. Legasthenie). Die Einschränkung kann vorübergehend oder dauerhaft sein. Bei einer vorübergehenden Ein-schränkung ist die Nutzung auf deren Dauer beschränkt.


(3) Der Nachweis der Einschränkung ist durch geeignete Unterlagen zu erbringen, z. B. durch einen Behindertenpass, einen Mitgliedsausweis einer Selbsthilfeorganisation, ein ärztliches oder psychologisches Attest oder eine Bestätigung einer dazu befugten Stelle. Die vorgelegten Nachweise werden ausschließlich zur Prüfung der Berechtigung verwendet und nicht dauer-haft gespeichert.
 

§ 3 Benutzungsantrag und Mitgliedschaft

(1) Die Nutzung setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der in Papierform oder elektronisch eingebracht werden kann. Die Bibliothek ist berechtigt, einen Wohnsitznachweis zu verlangen. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.


(2) Eine Mitgliedschaft kann nur von berechtigten Personen gemäß § 2 oder durch deren ge-setzliche Vertreter beantragt werden.


(3) Mit der Antragstellung erkennt der Nutzer diese Benutzungsordnung an. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung durch die Bibliothek.
 

§ 4 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSG und DSGVO in der jeweils geltenden Fassung.


(2) Zur Organisation der Ausleihe können Ausleihdaten in eingeschränktem Umfang gespei-chert werden. Diese werden regelmäßig überprüft und gelöscht, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind.


(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Abwicklung der Nutzung sowie zur Bereitstellung von Informationen verarbeitet. Werden die erforderlichen Daten nicht bereitgestellt, kann die Bibliothek den Antrag nicht bearbeiten.


(4) Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nachweise gemäß § 2 Abs. 3 werden nach erfolgter Prüfung unverzüglich gelöscht.


(5) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Anonymisierte Daten können zu statistischen Zwecken weitergegeben werden.


(6) Nutzer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verar-beitung sowie Widerspruch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
 

§ 5 CD/SD - Ausleihe

(1) Alle Werke sowie Versandbehälter bleiben Eigentum der Bibliothek.


(2) Entliehene Werke dürfen ausschließlich persönlich genutzt, nicht über die Leihfrist hinaus behalten und nicht an Dritte weitergegeben werden.


(3) Die Rücksendung hat ordnungsgemäß in den vorgesehenen Versandbehältern zu erfolgen.


(4) Fernleihen von anderen Hörbüchereien sind möglich. Die Anfrage erfolgt über jene Biblio-thek, bei der der Nutzer angemeldet ist.


(5) Die Leihfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen und kann auf Antrag verlängert werden.

 

§ 6 Digitaler Verleih (Webverleih)

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Registrierung. Mit der von der Bibliothek vergebenen Nutzerkennung und dem Passwort können Inhalte digital ausgeliehen werden.


(2) Die Nutzung erfolgt durch Download der Inhalte. Umfang und Dauer der Nutzung richten sich nach den jeweils angegebenen Bedingungen. Nach Ablauf der Leihfrist ist die Nutzung, insbesondere eine Vervielfältigung, nicht mehr gestattet. Nutzer verpflichten sich, die Inhalte anschließend nach bestem Wissen zu löschen.


(3) Die bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Nutzer verpflichten sich, diese Rechte nicht zu verletzen.


(4) Die Bibliothek räumt ein einfaches, befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschließlich persönlichen Gebrauch ein. Eine Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung oder Weiterlizenzierung ist unzulässig.


(5) Zum Schutz der Inhalte können technische Maßnahmen (z. B. DRM, Wasserzeichen) ein-gesetzt werden. Deren Umgehung ist unzulässig und kann strafbar sein.


(6) Für die Nutzung sind geeignete Hardware, Software sowie ein Internetzugang auf eigene Kosten erforderlich.


(7) Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Bibliothek übernimmt im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung, insbesondere nicht für leichte Fahrlässigkeit. Es besteht kein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit.


(8) Die Leihfrist beträgt 30 Tage. Pro Monat können maximal 10 Werke, pro Tag maximal 5 Werke heruntergeladen werden. Ein Werk kann bis zu fünfmal heruntergeladen werden.

 

§ 7 Rückgabe

(1) Bei nicht fristgerechter Rückgabe kann die weitere Ausleihe bis zur Klärung ausgesetzt werden.

 

§ 8 Kosten

(1) Bei nicht fristgerechter Rückgabe kann die weitere Ausleihe bis zur Klärung ausgesetzt werden.

 

§ 9 Sorgfaltspflicht

(1) Nutzer haben Werke und Versandbehälter sorgfältig zu behandeln. Schäden sind unverzüglich zu melden.

 

§ 10 Vervielfältigungen

(1) Persönliche Kopien sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.


(2) Diese sind nach Ablauf der Leihfrist zu löschen.


(3) Von der Bibliothek hergestellte Vervielfältigungen bleiben deren Eigentum.

 

§ 11 Informationstätigkeit

(1) Anonymisierte Nutzungsdaten können zu statistischen Zwecken verwendet und an berech-tigte Stellen weitergegeben werden.


(2) Die Bibliothek bietet Informationen zur barrierefreien Mediennutzung an.
 

§ 12 Ausschluss von der Nutzung

(1) Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung kann die Nutzung befristet oder dauerhaft eingeschränkt oder beendet werden.


(2) Vor einem Ausschluss ist der Sachverhalt zu prüfen und der Nutzer anzuhören, sofern dies möglich ist.


(3) Bereits entstandene Verpflichtungen bleiben aufrecht.


(4) Bei schweren Verstößen ist die Bibliothek berechtigt, andere Bibliotheken zu informieren.


(5) Gegen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch erhoben werden.
 

§ 13 Inkrafttreten


Diese Benutzungsordnung tritt am 1. November 2022 in Kraft.

 

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